Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Cannabiskonsum und der Flashback

Weiß noch jemand was ein flashback ist? Das ist eine Saga, der die Schulmedizin jahrzehntelang gefolgt ist.

Danach ist es möglich, dass jemand der Cannabis geraucht hat, Jahre später einen sog. flashback - also nochmals einen Rausch - durchlebt. Das wurde nie wirklich nachgewiesen, von der Rechtssprechung aber unverdrossen weiterverfolgt.

Nun gilt auch heute für Cannabis-User, dass sie nach dem Konsum von Cannabis nicht mehr fahren dürfen. Für Mehrfachkonsumenten wird ausnahmslos eine MPU (Idiotentest) angeordnet. Seit März 2017 können allerdings Ärzte Patienten Cannabis auf Rezept verordnen. Natürlich muss auch hier das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden. Im Zweifel darf eine Fahrt nicht angetreten werden. Denn bei Auftreten von Ausfallerscheinungen, die auf Cannabiskonsum zurückzuführen sind, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Betroffene wird zudem nach § 316 StGB bestraft.

Nun - und das überrascht doch sehr - rät der Deutsche Verkehrssicherungsrat (DVR) bei einer Cannabistherapie so lange abzuwarten, bis unerwünschte Nebenwirkungen nicht mehr auftreten, mithin mehrfach Cannabis zu sich zu nehmen; später werde die Fahrtüchtigkeit - bei Gewöhnung an das Medikament - weniger negativ beeinträchtigt.

Das steht nun im diametralen Gegensatz zur früheren Rechtssprechung nach der gerade der häufige Konsum zum sog. flashback führt, so dass eine Fahrerlaubnis überhaupt nicht mehr gewährt werden dürfte, weil jederzeit Gefahr des sog. flashbacks besteht.

In Sachen Cannabis bleibt es also weiter spannend.

Rechtsanwalt Reimers