Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind grundsätzlich der Meinung, dass sie jederzeit und überall unter allen Bedingungen kündigen können. Dem aber ist bekanntlich nicht so.

Ein Sonderfall sind befristete Arbeitsverträge. Befristete Arbeitsverträge sehen einen festen Beendigungszeitpunkt vor. Beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, dass das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Endzeitpunkt läuft. Die Frist kann in aller Regel nicht länger als 24 Monate dauern (TzBfG). Eine längere Befristung muss einen vernünftigen sachlichen Grund haben. Über sechs Jahre hinaus kann die Frist nicht andauern (BAG 26.10.16, AZ: 7 AZR 140/15).

Deshalb ist grundsätzlich während der Befristung eine Kündigung nicht möglich. Zwar ist eine außerordentliche fristlose Kündigung denkbar; die dafür notwendigen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber aber selten erfüllen.

Für eine ordentliche Kündigung ist erst einmal kein Raum. Diese kommt also nicht in Betracht.

Sollte gleichwohl in dem schriftlichen befristeten Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung vorgesehen sein, dann greift die Nr. 1 aller juristischen Grundsätze: Es kommt darauf an...

In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Rechtsrat zu suchen.

Rechtsanwalt Reimers