Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Fünf Tipps zum Arbeitszeugnis

Im Bewerbungsprozess sind Arbeitszeugnisse nun mal unumgänglich. Fehlen sie oder ist die in einem Standardzeugnis abgegebene Note schlechter als zwei, kann man oft schon deshalb eine Bewerbung vergessen. Praxis sind heute gute, oftmals sehr gute oder überschwängliche Arbeitszeugnisse. Hierzu fünf Tipps:

Nr. 1: Regelmäßig ein Zwischenzeugnis verlangen

Denn, wenn sich die Parteien Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Dann sind Sie als Arbeitnehmer abhängig vom Goodwill des Arbeitgebers.

Es ist ständige Rechtssprechung, dass Arbeitgeber, Noten, die schlechter als Durchschnitt sind - Arbeitnehmer, Noten, die besser als der Durchschnitt, beweisen müssen. Der Beweis für den Arbeitnehmer ist fast unmöglich.

Ein Arbeitgeber wird zwar immer fragen, warum ein Zwischenzeugnis gewünscht wird; das kann ihn aber auch durchaus zu einer Gehaltserhöhung motivieren, weil er Bedenken hat, dass der Arbeitnehmer sich woanders bewirbt. Ein Zwischenzeugnis wird meistens gut und sehr gut ausfallen; schließlich will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer motivieren.

Nr. 2: Kein Zeugnis, trotzdem hilfreiche Schreiben

Manchmal beurteilt der Arbeitgeber auf andere Art und Weise. Deshalb sollte man Glückwunschschreiben, Dankesschreiben für geleistete Arbeit, anlässlich von Geburtstagen, Fimenjubiläum, etc. aufheben. Auch wenn es Beurteilungen von Vorgesetzten außerhalb von Zeugnissen gibt - aufheben.

Nr. 3: Zeugnis rechtzeitig verlangen

Alarm, wenn der Vorgesetzte wechselt oder in den Ruhestand tritt. Unbedingt ein Zwischenzeugnis verlangen, es sei denn, sie haben sich herzlich nicht leiden können. Auch wenn Sie selbst vorhaben, das Unternehmen zu verlassen, warten Sie nicht zu lange. Sonst bleibt nicht genügend Zeit, um einen möglichen Inhalt des Zeugnisses noch zu korrigieren.

Nr. 4: Zeugnis im Rechtsstreit nicht vergessen

Mein täglich Brot ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Streit darum herum. Wenn es um die Berechtigung einer Kündigung geht, eine Abmahnung oder ähnlichem, stehen Sie schnell vor dem Arbeitsgericht. Die Sache ist dann möglicherweise geklärt und das Zeugnis wurde vergessen. Wenn Sie jetzt noch ein Zeugnis wollen, können Sie das vergessen. Es werden sich selten Arbeitgeber finden, die dann noch fair und zutreffend gute Beurteilungen abgeben. Das Arbeitszeugnis muss also Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden.

Nr. 5: Sie wurden abgeworben oder haben sich mit alten Zeugnissen beworben

Manchmal kommt es zum Wechsel des Arbeitgebers, ohne das Zeugnisse ausgestellt wurden. Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem alten Arbeitgeber ein Zeugnis geben, Auch wenn dies schlecht ist: Wenigstens ein lückenloser Lebenslauf muss auch anhand von Zeugnissen belegt werden können.

Nr. 6: Hoppla, ein Tipp zu viel?

Die meisten Arbeitnehmer wollen so was nicht. Die meisten Arbeitgeber sind hierzu nicht mehr in der Lage. Ein sog. frei formuliertes Zeugnis. Nach meinem Dafürhalten ist der Inhalt von Zeugnissen deshalb belanglos, weil er immer gelogen ist. Wenn Sie allerdings ein völlig frei formuliertes Zeugnis finden, wird der Personalchef dies mit großem Interesse lesen. Endlich mal etwas anderes, als der übliche Schmuh. Nach meinen Erfahrungen hilft so ein Zeugnis wirklich im Gegensatz zu den noch so toll benoteten Standardzeugnissen.

Rechtsanwalt Reimers