Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Überstunden II

Bezahlung von Überstunden

Überstunden sind eine ständig und immer wieder aufkommende Problematik. Viele Arbeitnehmer leisten Überstunden. Der Ausgleich in Geld erfolgt nicht immer.

Zum einen wird oftmals im Arbeitsvertrag geregelt, dass Überstunden nicht bezahlt werden. Sie seien mit dem Gehalt abgegolten. Dies ist nur im gewissen Maße möglich. Nach BAG 07.12.2005, AZ: 5 AZR 535/04 können dies maximal 25% der Regelarbeitszeit sein. Ganz schön viel, möchte man meinen und ich persönlich bezweifle, dass dieser hohe Wert Bestand haben wird.

Regelmäßig werden Überstunden dann eingefordert, wenn das Arbeitsverhältnis sowieso schon sehr problematisch ist. Im Prozess muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Die Gerichte verlangen hier eine detaillierte Darstellung von Überstunden (s.o Beitrag zu Überstunden). Der Arbeitnehmer muss beschreiben können, was er an welchem Tag, warum und wie lange gemacht hat (wobei geduldete Überstunden als vom Arbeitgeber angeordnet gelten). In einem vor kurzem vom Landesarbeitsgericht Mainz entschiedenen Fall (AZ: 3 Sa 255/17) war dies beispielsweise dann gegeben, wenn ein Auftrag ohne Überstunden nicht vollendet hätte werden können.

Am besten ist natürlich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die abgeleisteten Überstunden abzeichnet. Wenn dies nicht geschieht, sollten mindestens mal Aufzeichnungen geführt werden.

Rechtsanwalt Reimers