Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden.

Ratschläge.

Vor 28 Jahren war ich angestellter Anwalt und wollte nicht selber kündigen, weil dies beim Arbeitsamt eine Sperrzeit zur Folge gehabt hätte. Mein damaliger Chef erklärte mir, dass er das auf gar keinen Fall tun werde. Ich müsse schon selber kündigen, wenn ich das unbedingt wolle. Wirklich verstanden habe ich das damals nicht. Wesentlich später wurde der Grund dafür klar: Mein Chef wollte mich unbedingt halten und machte mir deshalb die Kündigung so schwer als möglich. Nun gut.

Ein ähnliche Situation findet sich - so denke ich - bei vielen Arbeitnehmerinnen

-man will keine Sperrzeit
-vielleicht winkt sogar eine Abfindung

Der Standardfall ist der der inneren Kündigung. Die Arbeitnehmerin will eigentlich das Unternehmen schon lange verlassen und hat dies aus irgendwelchen Gründen noch nicht getan.

Wenn ich nun hier Tipps zum Provozieren einer Kündigung gebe, würde ich wohl "dolos" handeln; jedenfalls würde das jeder Jurist so nennen. Gleichwohl bin ich mir sicher, dass jemand, der immer Montags und Freitags erkrankt, mit Fahne zur Arbeit erscheint, den Chef nicht mehr - oder mit Hi Chefe/ am Dienstag, Hello again) grüßt und schlussendlich mit Punkfrisur beim Kunden erscheint... da wird dem Arbeitgeber der Langmut ausgehen.

Unabhängig hiervon schuldet der Arbeitnehmer nur eine Arbeit im Sinne von § 243 BGB, nämlich mittlerer Art und Güte, also „nur" normalen Einsatz. Und nach der inneren Kündigung ist es tatsächlich oftmals so, dass Arbeitnehmerinnen eigentlich arbeitsunfähig erkrankt sind, trotzdem aber noch zur Arbeit gehen. In diesem Fall sollte die Arbeitnehmerin schlicht zum Arzt gehen und sich auch krank schreiben lassen.

Wenn ihnen der Arbeitgeber dann aber eine Aufhebungsvereinbarung vorschlägt, wäre ich vorsichtig. Diese muss auf jeden Fall anwaltlich überprüft werden.

Rechtsanwalt Reimers