Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Vier Irrtümer zum Arbeitsrecht

1.Wenn ich krank bin, bin ich nicht kündbar

Es gibt Mythen, die einfach nicht aus der Welt zu schaffen sind. Diese gehört dazu. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber Ihnen während einer Krankheit kündigen. Es geht sogar noch schlimmer: Wegen der Krankheit selbst kann Ihnen in bestimmten Situationen gekündigt werden.

Also, in keinem Fall eine solche Kündigung ignorieren. Tätig werden!

2.Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es keinen Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis

Zwar schreibt § 2 Nachweisgesetz vor, dass der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Oftmals geschieht dies trotzdem nicht. Gleichwohl ist ein Arbeitsvertrag im Sinne des Gesetzes entstanden. Der Vertrag kann formfrei und mündlich geschlossen werden. Das widerspricht dann zwar dem Nachweisgesetz. Das ist aber kein Problem des Arbeitnehmers. Es gilt insbesondere das Bundesurlaubsgesetz und sämtliche andere Normen zum Arbeitsrecht.

Selbst wenn ein Werkvertrag vereinbart wurde und der Arbeitnehmer scheinbar selbständig ist, greift oftmals die sog. "Scheinselbständigkeit" mit der Folge eines gültigen Arbeitsvertrages.

Die einzige Folge eines fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrages ist Rechtsunsicherheit, welche hiermit hoffentlich beseitigt ist.

3.Der Gang zum Gericht bringt sowieso nichts, außer Ärger

Das ist leider oftmals wahr, gilt aber für den Arbeitnehmer fast nie am Arbeitsgericht oder am Sozialgericht. Natürlich sind viele Mitarbeiter nach einer Kündigung geschockt und wissen erstmal nicht weiter. Manch einer traut sich auch nicht vor ein Gericht zu ziehen und nimmt deshalb die Kündigung hin. Trotzdem ist es immer richtig, die Kündigung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Fast immer ist eine Kündigung angreifbar; ich habe es jedenfalls nur ganz selten erlebt, dass ein Vorgehen gegen die Kündigung aussichtslos erschien. Fast immer finden sich Mittel und Wege.

Es gibt allerdings eine Dreiwochenfrist nach Zugang - also nachdem Ihnen die Kündigung übergeben oder in den Briefkasten geworfen wurde, die Sie unbedingt einhalten müssen.

4.Ich kenne meine Rechte und brauche nicht nochmal einen "Rechtsverdreher"

Meiner Ansicht nach ein Irrtum. Aber suchen Sie bitte einen Kollegen auf :-).

Rechtsanwalt Reimers