Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Nichts, was es nicht gibt oder die 7 Leben des Hr. A

Mein Mandant fiel aus dem 5. Stockwerk und - man kann es kaum glauben - überlebte ohne größere Verletzungen. Das war für den Arbeitgeber nun eher ein Ärgernis, denn bei einem toten Arbeitnehmer wäre die Lohnfortzahlung entfallen, nicht aber bei einem Überlebenden. Denn ein paar Wochen Krankenhaus waren schon für die Rekonvaleszenz erforderlich. Deshalb kündigte die Zeitarbeitsfirma das Arbeitsverhältnis kurzerhand fristlos. Ergebnis: kein Geld, auch kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicherung (Sperre der Arge wegen fristloser Kündigung).

Immerhin hatte der Arbeitgeber, einen Anwalt mit etwas Restanstand und bot - allerdings erst nach erhobener Klage - die Lohnfortzahlung an, bei Beibehaltung der Kündigung. Es wird spannend, was das Arbeitsgericht zu der Angelegenheit meint.

Übrigens: Der Mandant hatte sich aus dem 5. Stockwerk auf ein Autodach gerettet. Allein deshalb hat er überlebt. Jetzt, nach 6 Wochen Rekonvaleszenz ist er wieder auf den Beinen und mobil. Prompt kam die Rechnung der Autoversicherung, die einen Schaden von € 10.032,-- wegen des defektes Autodachs geltend macht... Er habe mutwillig das von ihnen versicherte Auto zerstört.

Rechtsanwalt Reimers