Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Kündigung und Abfindung von leitenden Angestellten

Umso höher die Position im Organigramm des Unternehmens, desto einfacher ist es oftmals für den Arbeitgeber, die Kündigung zu begründen. In vergleichbaren Höhen gibt es nur wenige andere Stellen, auf die der leitende Angestellte versetzt werden könnte.

Gleichwohl werden hier Abfindungen gezahlt.

U.a. entscheidend ist die Frage, ob der gekündigte leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes oder im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist.

Das wiederum richtet sich danach, ob der Betroffene eigenständig ein- und ausstellen durfte. Falls ja, kann auf Großteile des Kündigungsschutzgesetzes nicht rekurriert werden. Falls nein ( keine Ein- und Ausstellung von Mitarbeitern ), fällt er uneingeschränkt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dann ergeben sich deutlich bessere Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess.

Leitende Angestellte haben fast ausnahmslos herausragende Stellungen im Unternehmen bekleidet. Eine Verhandlung über Abfindung verlangt sowohl genaue Kenntnis der Materie, als auch der Psychologie der Gegenseite. Dies kann im Einzelfall zu guten Ergebnissen - unabhängig von der rechtlichen Ausgangslage - führen.

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