Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Vermeidung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit

Die Sperrzeitregelungen an sich sind kompliziert und ich will sie dem Leser - auch wegen ihrer „Sperrigkeit" ersparen. Grundsätzlich wird sie immer dann verhängt, wenn:

- Kündigungsfristen verkürzt werden
- Der Arbeitnehmer kündigt
- Ein Aufhebungsvertrag vereinbart wird

Praktisch ausnahmslos keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Urteil in seinem Sinne ergeht oder ein sog. Abfindungsvergleich abgeschlossen wird. Letzterer ist ein oftmals gewählter Weg vor dem Arbeitsgericht:
Der Kläger verzichtet auf die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam war. Im Gegenzug erhält er eine Abfindung. Diese Abfindung ist in der Regel sozialversicherungsfrei; allerdings Einkommensteuer muss darauf bezahlt werden. Eine Sperrzeit entfällt.

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