Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag

Dem Juristen ist der Begriff "herrschende Meinung" vertraut. Dies meint: Die Mehrheit der Professoren und Lehrenden bilden die sog. herrschende Meinung. Die herrschende Meinung des deutschen Volkes in Sachen Kaufrecht ist auch ganz klar: Von jedem Vertrag habe ich ein Rücktrittsrecht; ich muss nur die Zweiwochenfrist einhalten.

Da wird dann gern mal ein besonders günstiges Bad im Möbelhaus gekauft, das dann doch nicht passt. Der Badverkäufer ist sogar noch bereit nachzugeben und ein anderes Bad zu liefern, was dann vielleicht passt... und zu aller Überraschung: Von dem Vertrag kann man nicht einfach zurücktreten. Schon die Römer hatten hierfür das geflügelte Wort "pacta sunt servanda" und dieser Rechtsgrundsatz hat sich doch tatsächlich über 2000 Jahre gehalten. Wer also in einem Kaufhaus oder jedenfalls mit einem leibhaftigen Menschen einen Vertrag schließt, hat erstmal kein Rücktrittsrecht.

Internetbedingt gilt dies aber dann nicht mehr, wenn das Fernabsatzrecht zur Anwendung kommt. Das sind alle Kaufverträge, die in Onlineshops geschlossen werden. Da gibt es dann auch immer die ellenlangen Widerrufsbelehrungen, die auch noch richtig sein sollten. Die Idee dahinter ist: Der Kunde kann die Schuhe erst ausprobieren, schauen, ob die Kleidung passt, alles das was er in einem Ladengeschäft direkt klären kann, qua Internet- oder Telefonbestellung hierzu aber nicht mehr in der Lage ist.

Wiederum hiervon zu unterscheiden ist die Praxis von einigen Ladenketten, die von sich aus eine Rücknahme anbieten. Meiner privaten Kenntnis nach ist dies die Kette Netto, mitunter auch Real und Media Markt. Letztere sind aber oftmals auf nur bestimmte Produktgruppen beschränkt. Hierbei handelt es sich aber um Kulanz des Verkäufers. Ein Rechtsanspruch hierauf existiert nicht.

Dem ganzen ist aber auch noch - quasi spiegelbildlich - etwas ganz anderes hinzuzufügen: Oftmals behaupten Kaufhäuser, Media Markt, etc., dass sie die defekten Sachen nicht zurücknehmen müssten; man solle sich wegen dem Fehlers des Herdes - Fernsehers - Computers - Sat-Schüssel mit dem Hersteller in Verbindung setzen; der regle das. Das ist mindestens genauso großer Quatsch. Selbstverständlich besteht bei fehlerhafter Ware direkt gegenüber dem Verkäufer, also dem Verkaufshaus ein Anspruch auf Gewährleistung, Reparatur, etc.

Rechtsanwalt Reimers