Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Wann zahlt meine Rechtsschutzversicherung ? Welche wählen?

Das ist eine sehr diffizile Frage. In aller Regel bietet es sich an, über den beauftragten Anwalt die Frage klären zu lassen. Ich habe jedes Verständnis dafür, wenn Sie den Auftrag nur unter der Bedingung der Zusage der Rechtsschutzversicherung - quasi bedingt - abgeben.

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ob Rechtsschutzversicherung ja oder nein und ggf. welche, sollten Sie als Gehaltsempfänger einen Familien- und Verkehrsrechtschutz nach § 26 ARB abschließen, der

mit umfasst. Mitversichert sind idR. auch Ehegatte, in Lebensgemeinschaft Lebende sowie Kinder, die noch in Ausbildung sind und bei den Eltern leben. Hinsichtlich der oftmals angebotenen Selbstbeteiligung - meine ich - dass jedenfalls alles über €  150,—eine zu hohe Selbstbeteiligung ist. An sich ist die Selbstbeteiligung auch oftmals Grund bei kleineren Dingen dann keine rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ( was sehr ärgerlich sein kann ).

Denken Sie auch an die Wartezeit von bis zu drei Monaten, die nur für Schadensersatzrechtsschutz, Straf- und Bußgeldsachen nicht gilt.

Keine Rechtsschutzversicherung gibt es für Familien- und Erbrecht.

Sowenig Sie einer Krankenkasse Vertrauen schenken würden, die Ihnen einen bestimmten Arzt vorschreibt, sowenig sollten Sie sich von der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt aufdrängen lassen. Sie haben immer die freie Anwaltswahl.