Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?

Ohne einen Rechtsanwalt können Sie sich nicht angemessen verteidigen. Sie erhalten weder Akteneinsicht noch haben Sie während des Strafverfahrens die Möglichkeit, effektiv auf eine Einstellung hinzuarbeiten.
Ich beantrage noch am selben Tag, (nach Beauftragung) Akteneinsicht. Nach Akteneinsicht bespreche ich den Akteninhalt mit Ihnen und erarbeite auf dieser Basis eine Strategie. 



Man ist als Betroffener naturgemäß auch emotional betroffen, so dass man bestimmte Erfolgsaussichten nicht mehr objektiv einschätzen kann. Ich verschaffe den erforderlichen objektiven Überblick und kläre gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele realistisch erreichbar sind.



Sollte eine Gerichtsverhandlung unumgänglich sein, bereiten ich Sie hierauf vor. Sie werden nicht “ins kalte Wasser” geworfen. 

Besonders für Eltern sind die vielen von einem “normalen” Erwachsenenstrafverfahren unterschiedlichen Verfahrensweisen nur schwer zu überblicken. So kann - anders als im Erwachsenenstrafrecht - nicht nach einem Urteil erst Berufung und dann Revision, sondern nur entweder Berufung oder Revision eingelegt werden. Nimmt man unter dem Eindruck der Gerichtsverhandlung das Urteil sofort an, entledigt man sich sogar so dieser Möglichkeit.