Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Warum entscheiden Gerichte oftmals so falsch?

Die Antwort ist einfach; weil es - aus ihrer Sicht - oftmals dumm wäre, richtig zu entscheiden. Wie kann das sein - werden sie zu Recht - fragen. Es gibt zwei maßgebliche systemimmanente Fehler, die zu permanenten Fehlentscheidungen führen. Als Normalsterblicher werden Sie selten mit dem BGH zu tun bekommen. Sie landen mit Ihrer Rechtsache vor dem Amts- oder Landgericht. Mit ein bisschen Glück gibt es auch eine zweite Instanz, nämlich das Oberlandesgericht.

Da es in vielen Fällen ausgeschlossen ist, dass Sie vor dem BGH, dem höchsten Gericht landen, wird das Ihren Rechtsfall entscheidende Gericht einen Teufel tun und sich nach der BGH-Rechtsprechung richten. Einzig wichtig für Ihr Gericht ist das, was die für Sie zuständige Berufungsgericht entscheiden wird. Nichts ist für ein entscheidendes Gericht schlimmer, als wenn es durch das Berufungsgericht aufgehoben wird. Das ist zwar ein Akt höchster Unprofessionalität, wenn ich kein Vertrauen in meine eigene Rechtsmeinung habe und auch nicht hinter meiner persönlichen Rechtsmeinung als Richter stehe; gleichwohl ist das praktisch ausnahmslos der Fall.

Jetzt werden Sie sagen, das kann ja nicht so schlimm sein. Schließlich hat das Berufungsgericht - in Ihrem Falle vielleicht das Oberlandesgericht - den BGH über sich. Also wird doch das Berufungsgericht so entscheiden wie der BGH.

Auch das ist ein großer Irrtum. Seit vielen Jahren besitzen die Oberlandesgerichte (jedenfalls in Zivilsachen) das Privileg der sog. Zulassungsrevision. Das OLG selbst entscheidet bei der Zulassungsrevision darüber, ob es eine Rechtsache zum BGH zulässt; d.h. das OLG ist der Entscheidungsträger über die Frage seiner eigenen Entscheidung. Nun werden Sie kein OLG finden, dass bei einer Rechtssache von zweifelhafter Qualität, wenn das Gericht also selber merkt, so richtig überzeugend ist das nicht, was ich hier urteile, dass in einem solchen Falle, die Sache zum BGH zugelassen wird. Mitnichten. Zugelassen werden nur solche Entscheidungen, von denen das OLG selbst zutiefst überzeugt ist. Es mag mal der äußerst seltene Fall vorkommen, dass tatsächlich eine rechtliche Frage noch nicht endgültig entschieden wurde und dringender Klärung bedarf (s. hierzu mein Beitrag zum Gerichtsstand bei Internetsachen). Aber das ist äußerst selten.

Als Bürger, der im Glauben erzogen wurde, dies sei ein Rechtsstaat, werden Sie nun quasi als letzten Akt der Verzweiflung das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Das Bundesverfassungsgericht ist dermaßen überschüttet und überlaufen mit Entscheidungen, dass es de facto seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann. Als Folge hiervon pickt sich das Bundesverfassungsgericht die Rechtsfälle heraus, wo es meint, dringenden Bedarf zu sehen (s. als Beispiel das Recht zur informationellen Selbstbestimmung). Der Fall, und das kann ich Ihnen versichern, wird deshalb nie vom Bundesverfassungsgericht zu Entscheidung angenommen werden. Da sollten Sie vielleicht lieber Lotto spielen, da ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser höher.

Das Ganze heißt nun nicht, dass Ihre Rechtssache von vornherein aussichtslos ist. Mitnichten. Das Ganze heißt nur, dass entscheidend für Ihren Fall viele Kriterien sind, insbesondere auch das persönliche Verhältnis von dem Ihren Fall entscheidenden Richter zu seinem Berufungsrichter.

Für jeden selbstverständlich ist, dass sich Anwälte und Richter nicht in einem Maß verbrüdern sollten, dass an der Objektivität einer gerichtlichen Entscheidung zweifeln lässt. Oftmals gehen Gerichte so weit, dass sie vermeiden bzw. es nicht zulassen, dass nur eine Partei im Saale ist, weil doch dann die andere Partei den Eindruck gewinnen könnte, Gericht und Anwalt bzw. Gericht und Partei baldofern etwas aus, solange sie alleine sind.

Der gleiche Grundsatz gilt selbstredend nicht für Richter, Staatsanwälte und Berufungsrichter. Die sitzen oftmals in einem Haus und laufen sich täglich über den Weg und werden natürlich einen Teufel tun, sich wirklich gegenseitig auf die Füße zu treten. Wenn da einmal Porzellan zerschlagen wird, wird es oft für lange Zeit zerschlagen bleiben. Das sind also - nicht ausnahmslos - die Kriterien, die Ihren Fall beeinflussen werden.

Dabei gäbe es eine ganz einfache Möglichkeit, diese permanente Verbrüderung von Richtern, Berufungsrichtern und Staatsanwälten zu vermeiden: eine rotierende Berufungsinstanz, sprich der entscheidende Richter darf sein Berufungsgericht nicht wirklich kennen. Bspw. würde eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg nicht immer das OLG Bamberg, sondern im Jahr darauf das OLG Nürnberg entscheiden. Im nächsten Jahr wäre das OLG München der Entscheidungsträger usw. Bei den wechselnden Zuständigkeiten der Berufungsinstanzen wird sich kein echtes Verhältnis zwischen Richter und Berufungsrichter bilden. Deshalb wird der entscheidende Richter seine Entscheidung sauber begründen und -notgedrungen- endlich das urteilen, was er wirklich für richtig hält. Bis dahin ist aber noch ein weiter Weg. Und natürlich muss man mit dem Unsinn der Zulassungsrevision aufhören. Das ist so, als ob der Schüler sich selbst benoten darf und damit ein bisschen unwürdig für einen Gerichtssenat.

Es hilft nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen (Dieter Hildebrand).