Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Die fünf häufigsten Irrtümer zu Ehe, Scheidung und Unterhalt:

Nr.0 War die Ehe ein Irrtum (und Irrtümer sind häufig), kommt es zur Scheidung. Ok, dafür hätten sie keinen Anwalt gebraucht - zählt also nicht wirklich.

Nr.1 Wozu Scheidung ? Wir leben einfach getrennt weiter.

Natürlich ist eine Trennung ohne Scheidung möglich und scheint aus Kostenaspekten heraus erstmal sinnvoll. Allerdings ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs der Tag des Zugangs des Scheidungsantrags entscheidend. Wird kein Scheidungsantrag eingereicht, wird jeder Euro, der während der Phase des Getrenntlebens vermögensbildend weiterverdient wird, in den Zugewinnausgleich mit eingerechnet.

Das Gleiche gilt für den Versorgungsausgleich, also auf deutsch: Für die Rente. Und schließlich: Voraussetzung für eine neue Ehe ist die Scheidung der alten (s.a. Nr. 0).

Im Ergebnis ist es deshalb oftmals kurzsichtig, sich nicht scheiden zu lassen, es sei denn, beide leben von Hartz IV. In diesem Fall übernimmt aber Vater Staat die Kosten der Scheidung.

Nr.2 Nur Frauen bekommen Unterhalt und das auch nur drei Jahre lang.

Die Frage von Unterhalt ist dermaßen vielfältig, dass sie nicht einfach beantwortet werden kann. Richtig ist aber, dass beide Ehegatten untereinander unterhaltspflichtig sind, also auch Männer Unterhalt von Frauen verlangen können. Kriterien für nachehelichen Unterhalt sind:

a. ehebedingte Nachteile b. Betreuungssituation für Kinder c. Krankheit d. alles mögliche

In Fragen von Unterhalt ist eine anwaltliche Beratung zwingend.

Nr.3 Da wir uns in allem einig sind, brauchen wir keinen Anwalt.

Das wird Sie nicht freuen, aber im deutschen Familienrecht gilt der sog. Anwaltszwang. Zwingend muss also einer von beiden Parteien einen Anwalt beauftragen. Natürlich ist die Scheidung mit einem Anwalt günstiger, als die mit zweien.

Nr.4 Nach der Hochzeit gibt es nur noch gemeinsames Eigentum. Das muss dann für die Scheidung wieder aufgeteilt werden.

Tatsächlich tritt - wenn keine anderen sinnvollen Regelungen getroffen wurden - mit Heirat die sog. Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet, dass alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde, beiden gehört. Die Idee ist, dass was in der Ehe hinzugewonnen wird, Zugewinn ist. Letzteres muss tatsächlich im Falle der Scheidung aufgeteilt werden.

Allerdings bleibt jedem einzelnen Ehegatten, dass was er an Schenkungen oder Erbschaften erhielt. Auch Höchstpersönliches ist sein Eigentum.

In diesem Zusammenhang muss dann auch noch der Hausrat getrennt werden.

Nr.5 Ohne meine Zustimmung geht nichts, schon gar keine Scheidung.

Das ist falsch. Richtig ist, dass eine kurze und schnelle Scheidung nach 1 Jahr in der Regel die Zustimmung beider Ehegatten erfordert. Längstens nach 3 Jahren ist aber die Scheidung ohne Zustimmung des anderen möglich. Oftmals sagen die Gerichte auch, dass die Gemeinschaft dermaßen zerrüttet ist, dass auch vor diesen 3 Jahren bereits geschieden werden kann.

Rechtsanwalt Reimers