Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

O2 oder anonym shoppen

O2 plant angeblich Standortdaten seiner Kunden als Produkt (smart steps) in Form von Bewegungsprofilen an gewerbliche Kunden zu verkaufen. Dabei soll deutsches Datenschutzrecht eingehalten werden. Natürlich seien die Daten anonymisiert - heißt es beruhigend. Man reibt sich verwundert die Augen; gab es am Ende Überlegungen die Namen gleich mitzuliefern?

Nach meinem Dafürhalten ist der Plan bereits jetzt rechtswidrig. § 98 TKG sieht grundsätzlich einen Schutz von Standortdaten vor. Zweifelhaft scheint mir deshalb auch die angebliche Einwilligung der Kunden in den AGB zu sein. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war der Plan von O2 ja gar nicht bekannt. Ich meine zudem - hierauf muss ausdrücklich hingewiesen werden! So einen tiefen Einschnitt in meine Privatsphäre kann ich nicht im Kleingedruckten regeln.

Außerdem ist in kleineren Orten ein Bewegungsprofil mit Namen ganz einfach zu erstellen, denn man muss nur ein einziges mal wissen, wann der Kunde wo war. Bei der Nutzung einer Kreditkarte oder einer EC Karte ist es sowieso schon passiert. Über die Uhrzeit und den Ort ist die Anonymität aufgehoben und klar wer sich dann wohin bewegt. Damit hat sich auch die angebliche Anonymisierung dann erledigt. Spätestens jetzt wird es rechtswidrig.

Ich bin gespannt wie die Kunden reagieren.