Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Neue Spielregeln in Flensburg

Das Unwichtigste zuerst:

Die Flensburger Punktekartei heißt jetzt Fahreignungsregister und -schon wichtiger- ob noch in die Flensburger Punktekartei oder schon in das Fahreignungsregister eingetragen wird, entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung. Es ist also nicht wichtig wann der Verstoß begangen wurde; es ist nicht wichtig ob und wann Rechtskraft vorlag, allein die tatsächliche Eintragung in Flensburg ist maßgebend.

Hier ist also durchaus Raum für Beschleunigung oder Hinauszögern.

Allerdings dürfte sich ein Großteil dadurch erledigt haben, dass die neuen Regeln ab 01.05.2014 gelten und seitdem gilt:

Führerscheinentzug bereits nach 8 Punkten. Und das wird wie folgt bepunktet:

Grobe OWi sind solche OWi, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei der dritten Stufe wird darauf abgestellt, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Amtsrichter erfolgt oder nicht. Hier wird ein erheblicher Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis deutlich. Letzteres 3 Punkte, ersteres nur 2 Punkte, was eine entscheidende Differenzierung darstellt.

Die Tilgung oder Löschung von Punkten erfolgt nicht mehr wie vorher mit Hemmung, sondern:

Im Ergebnis ändert sich auch in praktischer Hinsicht einiges. Es kann oftmals angezeigt sein, einen Punkteeintrag zu verzögern, um den Ablauf der Tilgungsfrist sicherzustellen. Das war nach altem Recht selten möglich.

Rechtsanwalt Reimers