Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Kein Fahrverbot trotz regelmäßigem Cannabiskonsum

Auf einer Feier am 26.03.11 hatte mein Mandant Gras geraucht oder um in den Fachtermini zu bleiben: Sich eines berauschenden Mittels der Cannaboide bedient. Zwei Tage später kam er in eine Verkehrskontrolle. Die Blutentnahme ergab einen Wert von 1,3 ng/ml. Das löste Aktivitäten der Justiz aus. Zum einen die der Führerscheinbehörde, ob er seinen Führerschein auf Probe behalten dürfe; zum anderen die des Staatsanwalts, der ein Betäubungsmittelverfahren eröffnete. Später wurde dieses Verfahren (vernünftigerweise ) in ein OWi- Verfahren abgewandelt. In diesem Verfahren erging ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot und Bußgeld von €  839,81. Der Einspruch hiergegen war erfolgreich. Im Termin wurde der Sachverständige Prof. Dr. H. S. aus Gießen gehört. Der erklärte: Der ermittelte Wert läge zwar an der Nachweisbarkeitsgrenze, sei mit 1,3 aber noch klar positiv. Ein zweiter Cannaboidwert von 31,8 mücrogramm pro Liter weise daraufhin, dass der Konsum etwa einmal die Woche erfolge, dies allerdings in Maßen. Auf die Frage des Richters hin, ob dies nicht eine physische oder psychische Abhängigkeit des Betroffenen zur Folge habe, erklärte der Sachverständige klar und deutlich: Nein, dies sei nicht der Fall. Bei dem hier festgestellten Richtwert zwei Tage nach Konsum sei auch ganz klar davon auszugehen, dass der betroffene Angeklagte weder objektiv noch subjektiv hätte merken können, dass er ein Fahrzeug nicht mehr führen kann. Wohl gemerkt, das heißt:

Der Weg hat Sinn gemacht, das war erfreulich.

Siehe auch hier

Az.: AG Bad Hersfeld 70 OWi - 32 Js 17178/11