Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Messung mit Polizeiscan Speed führten zum Freispruch

Der Mandant wurde per Polizeiscanmessung überführt. Natürlich zu hohe Geschwindigkeit.

Praktischerweise war der Mandant rechtsschutzversichert, so dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens möglich war. Das scheidet andernfalls oftmals wegen der dann anfallenden Kosten aus.

Das Gericht hörte den Sachverständigen zur Messung. Dieser führte aus, dass der sog. Auswerterahmen auf dem Messfoto von einer Software namens tuff view erzeugt worden sei. Dies sei keine geeichte Messsoftware. Diese Auswertesoftware sei mit dem verwendeten Messgerät Polizeiscanspeed nicht (gemeinsam) geeicht.

Der Sachverständige konnte erklären, dass bei mehreren Messfotos in unterschiedlichen Messreihen je nach Verwendung unterschiedlicher Softwareversionen der Auswerterahmen unterschiedliche Positionen abbilde. Der Auswerterahmen ist aber der Rahmen auf dem der Polizist halten muss, um eine angeblich perfekte Messung hinzubekommen. Damit ist dieses Element entscheidend dafür, ob eine Messung korrekt verlaufen ist oder nicht. Wenn sich dies in unterschiedlichen Messreihen verändert, ist nicht mehr nachvollziehbar, wie die Software funktioniert und ob sie richtig funktioniert.

Damit sprach das Amtsgericht Bremen den Betroffenen frei.

Rechtsanwalt Reimers