Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Die strafrechtliche Relevanz von Flip-Flops

Sommerzeit = Flipflopzeit

Die Ägypter (und diesmal nicht die Griechen!) haben sie erfunden und bei Temperaturen über 30 Grad oder wahlweise über 40 Grad trägt die moderne Frau und mitunter auch der moderne Mann gerne Flip-Flops hinterm Steuer. Da können aber Flip-Flops und die Pedalerie (Kuppeln, Bremsen oder Gas) in Karambolage kommen, was dann auch gerne in eben solcher endet.

Wichtige Frage: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Derzeit zahlen die Versicherungen noch. Sie raten zwar zu festem Schuhwerk beim fahren. Man könnte auch auf die Idee kommen, dass ein Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nur teilweise oder gar nicht übernommen wird. Bisher ist das aber nicht der Fall.

Auch das Oberlandesgericht Bamberg hat jedenfalls etwas übrig für Flip-Flops. Es hat gegen einen nur mit Socken fahrenden Mann ein Bußgeld wieder aufgehoben. Aber, egal ob Flip-Flops, Highheels oder Barfuß: Bei einem Unfall kann dies die Haftungsquote berühren, also verschlechtern.

Sicher ist auch, dass Berufskraftfahrer schon aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften festes Schuhwerk tragen müssen. Wer das nicht tut, riskiert sowohl ein Bußgeld, als auch möglicherweise eine Kündigung; denn beim Arbeitsunfall mit Flip-Flops kann der Arbeitgeber in Regress geraten.

Rechtsanwalt Reimers