Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Freisprüche im OWi-Verfahren

Freisprüche sind vor Gericht ein seltenes Gut. Noch seltener sind Freisprüche in OWi-Verfahren, wenn es um Fahrverbot und Punkte in Flensburg geht. Sie kommen de facto eigentlich nicht vor. Aber, hier ist es gelungen. Der Motorradfahrer hatte glaubhaft erklärt, dass nicht er (viel zu schnell) gefahren sei, sondern jemand anders und diesen auch benannt. Die Qualität des Fotos war mäßig. Deshalb verzichtete das Gericht darauf, ein Identitätsgutachten errichten zu lassen und sprach einfach frei. Ein Nachspiel für andere Beteiligte dürfte wegen Verjährungsregeln ausgeschlossen sein.

AG Michelstadt, AZ: 2 OWi-8000 Js 7745/18

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