Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Örtliche Zuständigkeit bei Domainstreitigkeiten

Örtliche Zuständigkeiten: Örtlich zuständig ist im Rahmen des Wettbewerbsrechts bei Domainstreitigkeiten jedes angegangene Gericht. Das AG München entschied in diesem Zusammenhang für Kaufrecht ( 23.10.00, AZ: 213 C 13044/00 ), dass Geschäfte, die im Internet mit gegenseitigen Pflichten abgeschlossen werden, nicht ortsgebunden sei. Für diesen Fall greift dann der allgemeine Gerichtsstand.