Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

GEMA-Sperrtafeln bei YouTube

Jeder YouTube Benutzer kennen das traurige Strichmännchengesicht mit dem Text "leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid".

Höhepunkt war die Sperrung eines Livestreams zum Maidan in Kiew, ebenfalls mit diesem Banner.

Was allerdings unbekannt war, ist die Tatsache, dass die GEMA lediglich bei 11 Musikvideos tatsächlich einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Alle anderen Sperrklauseln und es handelt sich nach meinem Eindruck um Hunderte, wenn nicht Tausende, werden von You Tube selbst geschaltet, ohne das die GEMA dies veranlasst hätte. Auch wenn es schwerfällt eine Lanze für die GEMA zu brechen, so muss man doch akzeptieren, dass eine solche Sperrung eine Tatsachenverzerrung ist, weil sie suggeriert, dass die GEMA das Video gesperrt hätte, obwohl dies doch tatsächlich YouTube höchstselbst tat. Es zeigt allerdings auch, was für ein dödeliger Verein die GEMA ist. Dort braucht man tatsächlich Jahre, um die Tatsache bekannt zu machen, dass nicht die GEMA, sondern YouTube, respektive Google selbst eine Sperrung durch die GEMA suggeriert, ohne dass Letztere diese veranlasst hatte (AZ: 282 C 28161/12).

Höhepunkt war dann die unterbrochene Liveschaltung zum Maidan. Auch hier gab es eine Unterlassungsklage der GEMA, die erfolgreich war.

Rechtsanwalt Reimers