Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Filesharing Checkliste:

Sie haben Post von einem Rechtsanwalt (Waldorf-Frommer, Debcon, Fareds, U+C, Schneider, Schulenberg Schenk, Kornmeier, etc.) bekommen. Dabei werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Ihnen wird eine Frist gesetzt. Fast ausnahmslos löst ein solches Schreiben helle Freude bei den Betroffenen und irgendwie bei einigen das dringende Bedürfnis aus, die abmahnenden Anwälte anzurufen.

Keine gute Idee!

Bisher war es immer so, dass ein solches Gespräch den Betroffenen geschadet hat. Also erst einmal gar nichts machen; den Anruf bei der Rechtsschutzversicherung können Sie sich auch sparen, denn die übernimmt praktisch nie Deckung.

Sie werden um einen Gang zu einem Anwalt nicht herumkommen. Dies sollte auch vor Ablauf der gesetzten Frist erfolgen.

Weiter sollten Sie versuchen aufzuklären, wer über Ihren Internetanschluss die Filme oder Musikstücke heruntergeladen hat, bzw. wer noch hierfür in Frage kommt.

Eine Unterlassungserklärung sollten Sie abgeben, nicht aber die, die vorgeschlagen wird. Eine modifizierte Unterlassungserklärung finden Sie auf meiner Webseite.

Gott sei Dank wurde die Sache mit dem sog. "fliegenden Gerichtsstand" aufgegeben. Nunmehr ist das Gericht zuständig an dem Sie wohnen. Das führt zwar dazu, dass unterschiedlichste Rechtssprechung gibt, ist aber immer noch besser als die Situation zuvor, bei der die abmahnenden Anwälte das Gericht aufgesucht hat, das einen Ihnen günstige Rechtssprechung vertrat. Eine Kollege - gerne auch ich - kann Ihnen dann etwas zu den Erfolgsaussichten in Ihrer Sache an Ihrem Gericht sagen. Nach meiner - inzwischen jahrelangen - Erfahrung macht es immer Sinn sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Rechtsanwalt Reimers