Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Kinder-Eltern Vertrag (The bright side of internet)

Kinder und Eltern schließen einen Vertrag in Sachen Internet.

Wenn Minderjährige, vielleicht sogar jünger als 14 Jahre einen Vertrag mit ihren Eltern schließen, dann ist das rechtlich erst einmal völlig sinnlos. Bekanntlich vertreten die Eltern in rechtlicher Hinsicht ihre Kinder bis diese 18 Jahre alt sind. Die Eltern schließen also quasi einen Vertrag mit sich selbst. Ziemlicher Blödsinn (für den Juristen i. ü. § 181 BGB).

Der Inhalt eines solchen Vertrages hat also mehr pädagogische Gründe. Es geht darum, den Kindern klar zu machen, dass das Internet keine rechtsfreie Zone ist. Man muss sich an bestimmte Dinge halten, wenn man nicht Gefahr laufen will, belangt zu werden. Das gilt natürlich umso mehr, wenn die Kinder unbeaufsichtigt im Internet unterwegs sind.

Vor gut einem Jahr hat der BGH entschieden, dass eine Haftung der Eltern dann entfällt, wenn die Kinder, die "Untaten" im Internet begangen haben, obwohl sie aufgeklärt waren. Mit aufgeklärt meinte der BGH, dass die Eltern den Kindern ziemlich genau gesagt hatten, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Und schon hat dieser an sich rechtlich sinnloser Vertrag doch eine gewisse rechtliche Bedeutung: Im Falle des Falles, kann man einem Gericht diesen Vertrag übergeben und damit nachweisen, dass man als Erwachsener verantwortungsvoll aufgeklärt hat.

Hier nun ein Formulierungsvorschlag:

                    Vertrag

zwischen

.................................... ( Kind, hier Paul )

und

.................................... ( Eltern )

                    Präambel

Das Internet ist klasse, leider manchmal auch gefährlich. Dieser Vertrag soll festlegen, welche Regeln Paul beim Surfen im Internet beachten muss. So kann verhindert werden, dass die Eltern und ich in Schwierigkeiten kommen. Mit der Unterschrift bestätige ich Folgendes:

  1. Ich kann lesen.

  2. Mir ist klar, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen (P2P, Torrent), wie u. a. Kazaa, WinMX, Direct Connect oder anderen Internetseiten, Bilder, Videos, Musik oder Filme herunterladen (natürlich auch nicht hochladen) ohne vorher meine Eltern zu fragen. Das Anschauen von Filmen auf Vimeo, Myvideo oder YouTube ist erlaubt.

  3. Mir ist klar, dass ich weder meinen Namen, noch meine Adresse. Kontodaten oder meine Telefonnummer ohne Zustimmung meiner Eltern im Internet eingeben darf. Ich werde an keinen Gewinnspielen teilnehmen, bei Onlineshops bestellen oder bei ebay mitbieten. Wenn ich etwas bei ebay kaufe, hole ich meine Eltern.

  4. Wenn meine Eltern zustimmen, kann ich mich im Internet anmelden (facebook, yelp, Aktionen von der Schule). Dabei wähle ich ein sicheres Passwort und gebe dieses niemanden weiter.

  5. In den sozialen Netzwerken (facebook, whatsapp, threema, stay friends, Schüler VZ, Wer kennt Wen, myspace, flixster) gebe ich außer meinen Namen nie das richtige Geburtsdatum oder meine richtige Adresse, oder gar meine Handynummer an. Ich verschicke keine Fotos von mir.

    Niemals verabrede ich mich mit einer Person, die ich nur aus dem Internet kenne.

  6. Insbesondere bei facebook stelle ich mein Profil so ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich poste. Wenn ich das nicht hinkriege, frage ich meine Eltern.

  7. Wenn ich Bilder von anderen poste, frage ich diese, ob die damit einverstanden sind.

  8. Ich weiß, dass auch im Internet die üblichen Regeln zu beleidigen, bloßstellen und Lästern gelten. Ich behandele deswegen andere so, wie auch ich gerne behandelt werden möchte.

  9. Ich gehe nicht auf Porno- oder Gewaltseiten. Wenn ich mir unsicher bin, ob die Seite geeignet ist, zeige ich sie meinen Eltern. Wenn ich bestätigen muss, dass ich über 18 Jahre alt bin, klicke ich die Seite weg oder bestätige eben, dass ich noch nicht 18 Jahre alt bin.

....................................
Ort, Datum

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gelesen und verstanden Unterschrift Paul

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Unterschrift beider Eltern