Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Abmahnungen bei Kleinunternehmen

Abmahnungen sind ja in gewisser Weise eine sehr deutsche Angelegenheit. Wohl in keinem anderen Land der Welt werden so viele Abmahnungen verteilt, wie hier zu Lande.

An anderer Stelle hatte ich bereits berichtet, dass es für Gewerbetreibende sehr ärgerlich ist, wenn einige ebay Händler sich einfach die Mehrwertsteuer sparen, weil sie dort als Privatpersonen auftreten. Schlimm ist allerdings, dass es womöglich die Ehrlichen trifft, wenn sie nämlich als Kleinunternehmer unter ebay verkaufen. Ehrlich deshalb, weil sie sich als Unternehmer outen. Damit stehen sie vor folgendem Problem: Gebe ich bei dem Preis an: Preis inklusive MwSt.? Dies betrifft - wie gesagt - Kleinunternehmen, also Unternehmer mit einem maximalen Umsatz von €17.500,--- im Jahr. Diese haben das Wahlrecht auf den Mehrwertsteuerausweis zu verzichten und tun das fast alle. Tatsächlich ist es dann so, dass die Preise bei einem Kleinunternehmer grundsätzlich Mehrwertsteuer enthalten, diese aber nicht mehr gesondert ausgewiesen wird. Der Hinweis: inklusive MwSt. ist problematisch, da zum Teil Gerichte entschieden haben, dass ein solcher Hinweis wettbewerbswidrig sei; der (offensichtlich völlig blöde) Kunde könne glauben, dass es sich hier um ein vorteilhaftes Angebot handele, da alle anderen Angebote ja ohne MwSt. ausgewiesen seien. Natürlich hat sich inzwischen durchgesetzt, dass gegenüber Verbrauchern immer der Preis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Anderes gilt nur bei Unternehmern.

Tatsächlich kann ich deshalb nur anraten, als Kleinunternehmer wie folgt anzubieten: Preis inklusive MwSt. und dann darunter: Gem. §19 UStG kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer.

Das ist umständlich. Die Rechtslage, die aber schon lange besteht, lässt letztlich kein anderes Vorgehen zu.

Rechtsanwalt Reimers