Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Absurdes rund um den Strom

Stark verwundert musste ich als Anwalt zur Kenntnis nehmen, dass ein lokaler Stromlieferant in den allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Haftung für Stromschäden auf € 2.500,—begrenzt. Der Lieferant hatte bei einer Leitungsprüfung 10.000 Volt auf das Haus meines Mandanten gelegt ohne vorher die Sicherung im Haus zu entfernen. In der Folge wurden diverse Elektrogeräte zerstört. Mein Mandant hatte zudem Glück, dass er sich nicht im Haus befand, als die „Prüfung“ erfolgte.

Erst über den Umweg des ProdHaftG war ein Erfolg möglich. Der weit höhere Schaden wurde reguliert. Die Idee, dass auch Strom ein Produkt ist, für die das ProdHaftG eingreift, überzeugte die für die Lieferanten zuständige Versicherung.