Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Unterschrift auf dem ipad

Unterschrift auf dem ipad - unwirksam

Die zu entscheidende Frage war einfach: Ist eine Unterschrift auf einem i-pad eine Unterschrift oder ist sie ein rechtliches Nichts. Das LG hatte die Wirksamkeit bejaht. Am OLG München ( AZ: 19 U 771/12 ) wurde die vorherige Entscheidung des LG München aufgehoben: Mit der Folge, dass Unterschriften auf i-pads also keine rechtliche Wirkung entfalten. Ein bisschen erstaunlich ist das schon, denn jeder Postbote verlangt eine Unterschrift auf einem - wenn auch ganz kleinen - i-pad. Diese wurden bisher allesamt anerkannt.

Das LG hatte im Wesentlichen erklärt, dass wie auf einer Schiefertafel auch auf ein i-pad grundsätzlich eine Unterschrift dauerhaft festgehalten werden könne. Die Berufungsinstanz hob dies auf. Die gesetzliche Schriftform erfordere eine eigenhändige Namensunterschrift, die fehle im Ausdruck. Es erfolge eine Unterschrift nicht auf der Urkunde, sondern nur auf einer elektronischen Kopie. Dies reiche aber ebensowenig aus wie Übermittlung und Wiedergabe einer Namensunterschrift bei Telefax.

Auch das ist zweifelhaft. Jeder per Telefax eingereichte Schriftsatz am Gericht - mit Unterschrift - entfaltet volle rechtliche Wirkung.