Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Alzheimer und Scheidung

Rudi Assauer, 71 Jahre alt, ehemaliger Kicker und gerne Macho, hat seine Alzheimer Erkrankung öffentlich gemacht; gleichzeitig hat er vorgesorgt. Seine damalige Ehefrau Britta Assauer (49 Jahre alt) wollte sich nicht scheiden lassen. Gemäß geltendem Recht ist eine Scheidung nur dann möglich, wenn ein Ehepartner rechtswirksam erklärt, dass er geschieden werden will. Sonst ist die Ehe im Rechtssinne nicht gescheitert. Herr Assauer konnte keine rechtswirksamen Willenserklärungen mehr abgeben, seine Frau, wie gesagt wollte keine Scheidung.

Assauer hatte vorgesorgt und so wie das auch andere Demenzpatienten tun sollten und mit Scheidung, Testament sowie mit einer Patientenverfügung Vorkehrungen getroffen, dies zu einem Zeitpunkt, als er noch wirksam Erklärungen abgeben konnte. Das Oberlandesgericht Hamm war deshalb davon überzeugt und dies zurecht, dass die Ehe gescheitert sei; dies entgegen dem Gesetzeswortlaut. Auch wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des OLG Hamm Assauer nicht mehr befragt werden konnte, weil er zu schwer erkrankt war, erklärte das Gericht, dass Assauer glaubhaft geäußert habe, dass er sowohl die Trennung als auch die Scheidung von seiner Ehefrau wollte. Auch ein Unterhaltsanspruch der Britta Assauer wurde abgelehnt. Dabei dürfte das Gericht allerdings auch berücksichtigt haben, dass die Ehe der Assauers nicht mal ein Jahr lang bestand und kinderfrei blieb.

Die Betreuerin von Assauer habe wirksam die Scheidung beantragt. An der Genehmigung durch das Betreuungsgerichts bestünden keine Zweifel. Allein das Bestreben von Britta Assauer, die Ehe fortbestehen zu lassen, reiche zur Ablehnung nicht aus. Das Paar habe über ein Jahr lang getrennt gelebt. Mithin seien die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben. Herr Assauer habe deutlich gemacht, dass die ehe zerrüttet sein und die Möglichkeit auf Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht bestehe. Dies habe auch die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht ergeben. Herr Assauer habe aber bereits 2012, während einer richterlichen Anhörung, seinen Willen zur Trennung und zur Scheidung deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein Gutachten eines Facharztes bestätigte die Fähigkeit zur freien Meinungsbildung zu diesem Zeitpunkt.

Erneut zeigt sich, dass es wichtig ist, für Fälle von Demenz oder Alzheimer rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.

Rechtsanwalt Reimers